Unsere Aufgaben:
- Förderung der Kindergartenkinder, auch einzelne Kinder nach Beschluss des Vorstandes
- Angebote für die Kindergartenkinder
- Beschaffung von finanziellen Mitteln, auch durch die Organisation von Wohltätigkeitsveranstaltungen
- Unterstützung mit Sachspenden und Arbeitsleistungen
- Gründung einer Stiftung bzw. Anschluss an eine gemeinnützige Stiftung als Unterstiftung (Treuhandstiftung). In der Satzung der Stiftung bzw. in der vertraglichen Vereinbarung mit einer bestehenden Stiftung muss der Elternverein Kindergarten Bargteheide e.V. als alleiniger Mittelempfänger der Stiftung zur Umsetzung der Satzungszwecke bzw. bestimmter abgegrenzter Aufgaben benannt sein
Finanzen:
Zur Finanzierung werden Mittel eingesetzt bzw. geworben durch:
- Mitgliedsbeiträge
- freiwilligen Zuwendungen wie Spenden, Erlösen aus Veranstaltungen, Überschüssen aus Vermögensverwaltungen und Zuwendungen durch Stiftungen
- Geschenken und Erbschaften, die der Verein annehmen kann
Vorstand:
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- dem/der Vorsitzenden: Nico Bürger
- dem /der stellvertretenden Vorsitzenden: zu besetzen
- dem/der Schatzmeister: Björn Groth
- dem/der Schriftführer/in: Britta Scholz
Mitgliederversammlung:
(1) die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan. Sie wird mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen in Textform vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands einberufen.
(2) die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands, ansonsten von einem von der Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
(3) die Einladung per unverschlüsselter E-Mail ist zulässig, wenn das Mitglied dem Verein die E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat die Einberufung gilt als Form und fristgerecht erfolgt und dem Mitglied als zugegangen, wenn diese mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung an die zuletzt vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse versandt wurde.
(4) Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.
(5) auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder ist innerhalb einer Frist von einem Monat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.
Mitarbeit:
Auf ein aktives Vereinsleben legt der Elternverein großen Wert:
- Die Mitglieder können sich untereinander kennenlernen
- Die Mitglieder haben die Möglichkeit, aktiv im Verein mitzuarbeiten
- Die Mitglieder gestalten gemeinsam mit den Kindern und für die Kinder Aktionen, Veranstaltungen usw.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen ersten Eindruck von der Arbeit des Elternvereins geben konnten.
Wir freuen uns über jedes weitere Mitglied. Um Mitglied zu werden, einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und uns zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand